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Breitbandausbau: Die schwierigen letzten Meter

Immer mehr moderne Glasfaserleitungen liegen bereits im Boden, enden aber bei der Bordsteinkante. Bis zum Anschluss in der Wohnung fehlen oft nur wenige Meter. Derzeit berät der Bundestag, wie sich diese Strecke überwinden lässt.

  • Tomas Rudl
Glasfaser Baustelle
Bilder wie dieses werden sich in den nächsten Jahren überall in Deutschland wiederfinden. Über die Bedingungen des Ausbaus herrscht jedoch Streit. – Alle Rechte vorbehalten: Rech

Gleich mehrere Hürden will die Bundesregierung aus dem Weg räumen, um den schleppenden Ausbau von Glasfaser und zugleich den Abschied von kupferbasierten Leitungen zu beschleunigen. Vor allem auf den letzten Metern, zwischen den Verteilerpunkten der Netzbetreiber vor Ort und den Anschlussdosen in den Wohnungen, lauern etliche Stolperfallen. Hierbei offene Fragen soll das im Sommer vom Kabinett beschlossene „TKG-Änderungsgesetz 2026“ auflösen, über das derzeit der Bundestag berät.

Dabei geht es um zwei Strecken: Die erste Etappe, die sogenannte Netzebene 3, ist der Weg vom Verteilerpunkt, oft ein grauer Kasten an der Straßenecke, bis ins Haus. Dafür muss der Gehsteig aufgebrochen werden, was zum einen teuer und zum anderen ärgerlich für Anwohner:innen ist; erst recht, wenn dies mehrfach geschieht. Um die Belastung möglichst gering zu halten, versucht sich der Gesetzentwurf an einer Art „Open Access Light“-Regelung.

Unter bestimmten Bedingungen, wenn etwa wirtschaftliche oder physische Hindernisse gegen einen erneuten Ausbau sprechen, sollen Netzbetreiber zu Verhandlungen verpflichtet werden. Ein Anbieter, der bereits ausgebaut hat, müsste dann die Konkurrenz auf dieser Strecke in sein Netz lassen – zu fairen, nichtdiskriminierenden und angemessenen Bedingungen. Dabei soll auch die Bundesnetzagentur ein Mitspracherecht haben. Scheitern die Verhandlungen, soll die Regulierungsbehörde den Netzzugang sogar anordnen können.

Wie offen soll der Zugang sein?

Das finden insbesondere Netzbetreiber problematisch, die mit der Ex-Monopolistin Telekom Deutschland im Wettbewerb stehen. Da die Regelung unabhängig von der Marktmacht des Unternehmens greifen soll, müssten sie womöglich der Marktführerin den Zugang in ihre Netze gewähren. Dies könnte bereits getätigte Investitionen entwerten und zudem potenzielle Investoren abschrecken, warnen sie.

Die vorgeschlagenen Regeln „bewirken damit das Gegenteil dessen, was durch das Gesetz erreicht werden soll und sind unbedingt zu vermeiden“, heißt es etwa in einer Stellungnahme des Betreiberverbands BREKO, der am vergangenen Mittwoch zu einer Anhörung im Digitalausschuss des Bundestags geladen war. Besser wären freiwillige Open-Access-Vereinbarungen, doch in der Praxis buche die Telekom derzeit kaum Vorleistungen bei der Konkurrenz. Alternativ schlägt der Verband einen deutlich überarbeiteten Paragraf 22a vor, um unerwünschte Nebenwirkungen zu verhindern.

Für die Monopolkommission geht der Vorschlag der Regierung hingegen in die richtige Richtung. Der Ansatz sei ökonomisch sinnvoll: „Wo ein zweites Glasfasernetz wirtschaftlich nicht tragfähig ist, ist der Wettbewerb auf dem Netz die einzige Form von Wettbewerb“, schreibt das Beratungsgremium. Dass die Einigungspflicht nur in solchen Gebieten gelten soll, sorge dafür, dass der grundsätzlich erwünschte „Infrastrukturwettbewerb dort Vorrang behält, wo er möglich ist.“ Zugleich habe die Erfahrung mit geförderten Netzen gezeigt, dass dort herrschende Open-Access-Pflichten den Wettbewerb deutlich erhöhen können.

Endloses Warten auf Open Access

Auch Verbraucherschützer:innen plädieren für den Ansatz, schon allein, weil sich die Branche trotz jahrelanger Diskussionen nicht auf eine gemeinsame Lösung verständigen kann und sich aufgrund der Verweigerungshaltung der Telekom weiterhin keine Einigung abzeichnet. Eine gesetzliche Lösung mit verbindlichen Vorgaben würde Planungssicherheit für die Unternehmen sowie von Beginn an effiziente Marktstrukturen schaffen, so das Argument.

„Der Wettbewerb um Ausbaugebiete anstelle strukturierter Kooperationen führe zu ineffizienten Doppelausbauten und längeren Amortisationszeiten“, schreibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit Verweis auf eine Studie eines Beratungsunternehmens. Kooperationen könnten demgegenüber die Auslastung der Netze und damit ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit deutlich erhöhen. Auch Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sieht den Wettbewerb ausreichend gesichert und empfiehlt dem Bundestag, die Regelung „unverändert zu beschließen“.

Verkabelung im Haus

Hat es die Leitung ins Haus beziehungsweise den Keller geschafft, beginnt die letzte Etappe auf der sogenannten Netzebene 4. Das Signal in die Wohnräume zu führen, kann insbesondere in Mehrfamilienhäusern durchaus aufwändig sein. Nur die wenigsten verfügen derzeit über eine Inhaus-Verkabelung, die mit Gigabit-Geschwindigkeiten zurechtkommt. Um auch auf dieser Strecke die Belastungen für Mieter:innen und Vermieter:innen zu minimieren, schlägt die Regierung ein „Recht auf Vollausbau“ vor.

Fehlt eine moderne Verkabelung im Haus, sollen Betreiber gegenüber Hauseigentümer:innen unter bestimmten Bedingungen das Recht erhalten, im gesamten Gebäude eine glasfaserfähige, gebäudeinterne physische Infrastruktur zu errichten. Auch hier wiederholt sich der Konflikt: Während die Regierung regulierte Mitnutzungsrechte für andere Betreiber vorsieht, möchten ausbauende Betreiber ihre Investitionen schützen.

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So unterstützt der Betreiberverband VATM einen „wettbewerblich ausgestalteten Inhaus-Ausbau und ein klar begrenztes Recht auf Vollausbau“ in seiner Stellungnahme zum Entwurf. Vorab festgelegte Entgelte lehnt der Verband ab. Mitnutzungsentgelte sollten sich demnach vorrangig am Markt bilden und die „Refinanzierungsbedingungen des Erstausbaus angemessen berücksichtigen“. In diese Kalkulation sollten auch die Investitionen in die vorgelagerte Netzebene 3 einfließen.

Regierung drückt aufs Tempo

Widerstand ist auch von Teilen des Immobiliensektors zu spüren. Der Verband Wohnen im Eigentum spricht etwa von einem „faktischen Anschlusszwang für Wohnungseigentümer:innen“, der nun eingeführt werde. „Eigentümer können dann nicht mehr wählen, ob und wie Glasfaser in ihrem Eigentum ausgebaut wird, sondern nur noch, auf welchem Weg dies erfolgt“, fasste die Vorständin Sandra von Möller den Ansatz der Regierung treffend zusammen.

Allerdings dürfte klar sein, dass der Glasfaserausbau kommen wird – die Frage ist nur, wie lange es dauern soll. Logistisch sind solche Vorhaben komplex und insbesondere in der Fläche kaum in einem Rutsch umsetzbar. Hier drängt etwa der Verband Zentraler Immobilien Ausschuss auf verlängerte Fristen von bis zu drei Jahren, wenn Gebäudeeigentümer den Ausbau selbst durchführen wollen. Auch der Verband der Immobilienverwalter fordert mehr Flexibilität, insbesondere müssten hierbei die Beschlussverfahren und Eigentumsverhältnisse ausreichend berücksichtigt werden.

Und es geht auch um Geld. Erst kürzlich legte einer der Spitzenverbände, der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, ein Gutachten vor, in dem er unter anderem eine pauschale Zugangspflicht ablehnt. Diese könnte vor allem marktmächtige Anbieter bevorteilen und zudem die Refinanzierung der Ausgaben bedrohen, wenn die Eigentümer selbst ausbauen wollen.

Über die Autor:innen

  • Tomas Rudl

    Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c't und Heise Online schrieb.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky

    Foto: Darja Preuss


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